Seitenbereiche
Steuernews für Mandanten: Betriebliche Altersversorgung (BAV) - Altersvorsorge, Arbeitnehmer, Besteuerung
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Betriebliche Altersversorgung (BAV)

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_mandanten/
Illustration

Zweite Säule

Die betriebliche Altersversorgung (BAV) stellt die zweite Säule der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Die BAV basiert auf dem „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (Betriebsrentengesetz BetrAVG). Die Begründung eines betrieblichen Altersversorgungsanspruchs ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Eine Verpflichtung kann sich allerdings aus einem Tarifvertrag ergeben (§ 1 Abs. 2 Nr. 2a Betr- AVG). Außerdem hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, sofern dieser die Beitragszahlungen aus eigenen Mitteln (aus Entgeltumwandlung) finanziert.

Versorgungszusage

Eine Versorgungszusage des Arbeitgebers begründet sich im Regelfall aus dem Arbeitsvertrag (Einzelzusage) oder kollektiv über Betriebsvereinbarungen oder einem Tarifvertrag.

Durchführungswege der BAV

Insgesamt gibt es fünf Arten zum Aufbau bzw. zur Finanzierung einer Anwartschaft zur BAV: zwei interne Durchführungswege wie die unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber oder die Unterstützungskasse sowie drei externe Durchführungswege wie Direktversicherung oder Pensionskasse bzw. der Pensionsfonds.

Nachgelagerte Besteuerung

Beitragszahlungen durch den Arbeitgeber stellen zwar grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die Zahlungen sind allerdings steuerfrei, soweit die Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden und 8 % der Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung (2022: 8 % aus € 7.050,00 = € 564,00) nicht übersteigen (§ 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz-EStG). Im Fall der Finanzierung der BAV-Beiträge durch Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer eine steuerliche Förderung durch Sonderausgabenabzug erreichen (§ 10a EStG, § 1a Abs. 3 BetrAVG). Leistungen aus der BAV unterliegen im Zeitpunkt der Auszahlung in vollem Umfang der Einkommensteuer, sofern die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren bzw. ein Sonderausgabenabzug geltend gemacht worden ist (sogenannte nachgelagerte Besteuerung).

Sozialversicherung

Beitragszahlungen des Arbeitgebers zur BAV sind sozialversicherungsfrei in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Dies gilt auch für aus Entgeltumwandlung finanzierte Beiträge (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV).

Stand: 27. Oktober 2021

Bild: ©vegefox.com/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!