Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Kindergeld für Agrar-Praxisjahr - Kindergeld, Berufsausbildung, Landwirt
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Kindergeld für Agrar-Praxisjahr

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Kindergeld

Für leibliche Kinder oder Pflegekinder besteht Anspruch auf Kindergeld, in jedem Fall bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder darüber hinaus, wenn sich das Kind beispielsweise in einer Berufsausbildung befindet (§ 32 Einkommensteuergesetz/EStG).

Der Fall

Der Sohn einer Landwirtin der den Abschluss im Ausbildungsberuf „Landwirt“ erlangte, meldete sich nach Abschluss dieser Berufsausbildung an einer Fachschule an, um den weiteren Abschluss „staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt“ zu erlangen. Das hierfür notwendige Praxisjahr absolvierte das Kind bei drei verschiedenen Landwirtschaftsbetrieben. Die Familienkasse lehnte nach Abschluss der Berufsausbildung zum Landwirt eine weitere Kindergeldzahlung ab. Die Erwerbstätigkeit im Rahmen des Praxisjahres nach Erlangung eines Abschlusses wäre für den Kindergeldanspruch schädlich.

Urteil FG Münster

Doch die Landwirtin zog vor Gericht und obsiegte. Das Finanzgericht (FG) Münster sah das Praxisjahr zur Vorbereitung auf den Abschluss als "Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt" als Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung, da die Ausbildungstätigkeit im Vordergrund gestanden habe und die Arbeitstätigkeit gegenüber den Ausbildungsmaßnahmen untergeordnet gewesen war. Das FG bejahte aus diesen Gründen den Anspruch auf Kindergeld (FG Münster, Urteil vom 8.8.2019, Az. 4 K 3925/17).

Fazit

Landwirte, deren Kinder eine vergleichbare Ausbildung mit Praxisjahr absolvieren, können sich auf dieses Urteil berufen. Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da die Familienkasse eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht hat (Aktenzeichen BFH III B 145/19).

Stand: 02. Dezember 2019

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!