Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Steuerkonforme Verzeichnisführung - Tierhaltung, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gewerbesteuer
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Steuerkonforme Verzeichnisführung

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Tierhaltungsgemeinschaften

Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Personengesellschaften oder auch Vereine können ihre Erwerbstätigkeiten in Form der Tierzucht und der Tierhaltung den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft anstelle den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuordnen (§ 51a Abs. 1 Bewertungsgesetz/BewG). Dadurch werden Gewerbesteuern vermieden. 

Voraussetzungen

Voraussetzung hierfür ist, dass die Vieheinheiten eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein Verzeichnis zu führen. Streitig war, wie der hierzu lautende Gesetzestext („besonderen, laufend zu führenden Verzeichnisses“) auszulegen ist.

Fortlaufende Verzeichnisführung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Streitfall entschieden, dass das betreffende Verzeichnis nicht zeitnah geführt werden muss. Es reiche vielmehr aus, wenn das Verzeichnis fortlaufend erstellt wird. So können Tierhalter auch noch im Rahmen der Außenprüfung ein solches Verzeichnis nachträglich erstellen (BFH, Urteil vom 3.7.2019, VI R49/16). Mit diesem Urteil können Tierhaltungsgemeinschaften auf die Führung eines solchen Verzeichnisses generell verzichten bzw. brauchen dies erst zu tun, wenn das Finanzamt ein solches anfordert. Nichtsdestotrotz sollte die Datensammlung und Datenspeicherung laufend durchgeführt werden, sodass jederzeit auf Anforderung ein solches Verzeichnis erstellt und vorgelegt werden kann.

Anmerkung: Die vorstehende Ausnahmeregelung für Tierhaltungsgemeinschaften gilt noch bis 1.1.2025. 

Stand: 10. Juni 2020

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!