Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Strafzahlungen für Milchüberlieferungen - Milchabgabe, Landwirt, Strafen
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Strafzahlungen für Milchüberlieferungen

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Milchabgabe

Eine Landwirtin hatte ihre Anlieferungs-Referenzmenge in einem bestimmten Zeitraum überschritten. Es wurde eine Milchabgabe festgesetzt. Die Abgabe übernahm teilweise die Molkerei. Hinsichtlich des auf die Landwirtin entfallenden Betrags wurde die Strafzahlung mit Abgabenbescheid des Hauptzollamts entsprechend eingefordert. Die Landwirtin zahlte die Abgabe in monatlichen Raten. Das Hauptzollamt setzte dabei Zinsen fest bis zum erwarteten Ende der Ratenzahlungen im Mai 2022. Als Zinssatz für die gesamte Zeit wurde der am 1.10.2008 geltende um einen Prozentpunkt erhöhte EURIBOR-Satz verwendet. Die Landwirtin argumentierte, dass der Zinssatz angesichts des aktuell niedrigen Zinsniveaus jährlich anzupassen sei. Sie verlangte eine Anpassung jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres an den aktuell geltenden EURIBOR-Satz.

BFH-Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) gab der Landwirtin recht (Urteil vom 28.11.2017, VII R 10/17; veröffentlicht am 14.2.2018). Der Zinssatz ist falsch berechnet worden. Die Festsetzung von Zinsen hänge nicht von einem Zinsschaden der Europäischen Union ab, wie der BFH feststellte. Jedenfalls seien die einschlägigen Formulierungen (Art. 15 Abs. 2 Unterabs. 1 VO Nr. 595/2004: "Jahreszinsen“) auch auf mehrere Jahre umfassende Zinszeiträume anzuwenden. Nach dieser Vorschrift ist jeweils der am 1. Oktober eines jeden Jahres gültige Bezugssatz (der EURIBOR-Satz) für den Zinssatz maßgebend. Jedenfalls sah der BFH keine Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber den EURIBOR am 1. Oktober des Jahres des Zinsbeginns als maßgebend für den gesamten, ggf. mehrere Jahre dauernden Zinszeitraum angesehen hätte.

Ergebnis

Damit konnte die Landwirtin jedenfalls vom niedrigen Zinsniveau der letzten Jahre profitieren. Landwirtinnen und Landwirte sollten sich in gleich gelagerten Fällen auf dieses Urteil berufen und damit eine jährliche neue und an das aktuelle Zinsniveau angepasste Zinsberechnung durchsetzen können.

Stand: 28. Mai 2018

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!