Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Pferdepension: Gewinn oder Liebhaberei? - Landwirt, Pferdepensionshaltung, Pferde, Bundesfinanzhof
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Pferdepension: Gewinn oder Liebhaberei?

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Pferdehaltung

Pferdepensionen arbeiten nicht selten mit Verlust. So war es auch im Streitfall. Ein Landwirt, der Alleinerbe seiner verstorbenen Frau war, hatte eine landwirtschaftliche Pferdepension betrieben. Investiert wurde in den Neubau von Pferdeboxen, Strohlager, Laufställe für junge Pferde und Reithallen. Die Pferdeboxen wurden vermietet. Im Jahr 2000 wurde der Betrieb an den Sohn im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen Vorbehaltsnießbrauch übergeben. Nach einer erfolgten Betriebsprüfung wollte das Finanzamt den Betrieb als Liebhaberei einstufen und die Verluste nicht anerkennen.

FG-Urteil

Das Finanzgericht (FG) Münster hat im Urteil vom 16.12.2016 (Az. 4 K 2629/14 F) entschieden, dass bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben regelmäßig davon auszugehen ist, dass die Totalgewinnprognose objektbezogen ist und deshalb mehr als eine Generation umfassen muss. Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes an Kinder begründet daher als solche keine Liebhaberei.

Anhängiges BFH-Verfahren

Die noch offene Kernfrage, ob bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für den Pferdepensionsbetrieb eine betriebs- und generationenübergreifende Totalgewinnprognose zugrunde zu legen oder nur auf die Dauer des Vorbehaltsnießbrauchrechts abzustellen ist, wird der Bundesfinanzhof (BFH) abschließend entscheiden. Das Aktenzeichen des Revisionsverfahrens ist VI R 5/17.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!