Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Schenkung verpachteter Landwirtschaftsflächen - Landwirtschaftsvermögen, Betriebsvermögen, Steuerbefreiung
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Schenkung verpachteter Landwirtschaftsflächen

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Verschonungsabschlag

Land- und forstwirtschaftliches Vermögen genießt unter bestimmten Voraussetzungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer einen sogenannten „Verschonungsabschlag“. Verschonungsabschlag heißt, dass das Vermögen zwar im ersten Schritt bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs hinzuzurechnen ist, es aber im nachfolgenden Rechengang in Höhe des gewährten Verschonungsabschlags wieder abzuziehen ist. Der Verschonungsabschlag umfasst je nach Wahl und Erfüllung der hierfür notwendigen Voraussetzungen entweder das gesamte land- und forstwirtschaftliche Vermögen oder – was der Regelverschonung entspricht – 85 % davon (§ 13a Abs. 1 Satz 1 Erbschaftsteuergesetz/ErbStG). Darüber hinaus gibt es noch einen Abzugsbetrag. Dieser ist vom steuerpflichtigen Teil (15-%-Anteil) des Landwirtschaftsvermögens abzuziehen, soweit der Wert dieses steuerpflichtigen Teils insgesamt € 150.000,00 nicht übersteigt (gleitender Abzugsbetrag, § 13a Abs. 2 ErbStG).

Verpachtete Landwirtschaftsflächen

Zum begünstigten Vermögen zählt der Wirtschaftsteil eines selbst bewirtschafteten Landwirtschaftsbetriebs. Ist der Betrieb im Zeitpunkt der Übergabe an Dritte verpachtet, kommen die Erwerber dennoch in den Genuss der Steuervergünstigungen. Als Rückausnahme zählen an Dritte überlassene Grundstücke nicht zum Verwaltungsvermögen, wenn sie der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dienen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. f Erbschaftsteuergesetz/ErbStG). Die Finanzverwaltung betrachtet solche land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen als Rückausnahme, wenn diese aus betriebswirtschaftlichen oder betriebstechnischen Gründen im Besteuerungszeitpunkt bis zu 15 Jahre an andere zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden (vgl. Erbschaftsteuer-Richtlinien R E 13b.19 Abs. 1 Satz 3).

Stand: 29. August 2023

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!