Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Vermietung an Pauschallandwirt - Landwirt, Pauschallandwirt, Vermietung, Verpachtung
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Vermietung an Pauschallandwirt

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Option für die Umsatzsteuer

Leistungen aus Vermietungen und Verpachtungen unterliegen grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Der Vermieter kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerfreiheit verzichten und auf den Pachtbetrag Umsatzsteuer verrechnen. Dies hat für diesen wiederum den Vorteil, dass er hinsichtlich seiner Aufwendungen (Anschaffungskosten, Erhaltungsaufwendungen) vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Umsatzsteueroption ist, dass der Mieter/Pächter den Gegenstand für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze verwendet. 

Pauschallandwirt

Dies ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) bei einem Pauschallandwirt, der seine Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuert (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz-UStG), gerade nicht der Fall. Denn die Vorschrift des § 24 UStG beinhaltet in Abs. 1 Satz 4 das Verbot eines Vorsteuerabzugs für den betreffenden Landwirt. Folglich wird per Gesetz ein leistungsbezogener Vorsteuerabzug ausgeschlossen, welcher gerade Voraussetzung für die Umsatzsteueroption wäre (Urteil vom 1.3.2018, V R 35/17). Im Streitfall vermietete ein Steuerpflichtiger einen Rinderboxenlaufstall mit Melkkarussell sowie einen Kälberaufzuchtstall an eine GbR, welche einen landwirtschaftlichen „Pauschalbetrieb“ unterhielt. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug aus den Herstellkosten der vermieteten Anlage nach Auffassung des BFH zu Recht.

Stand: 28. August 2018

Bild: Countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!