Seitenbereiche
Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Corona-Gutscheine - Corona, Gutschein, Umsatzsteuersenkung
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Corona-Gutscheine

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_gastronomie/
Illustration

Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine

Viele Hoteliers und Gastronomen haben während des Corona-Lockdowns Gutscheine für den späteren Bezug von Speisen und/oder Getränken angeboten. Hat der Gastronom einen Einzweckgutschein ausgestellt (ein solcher liegt vor, wenn bereits bei Ausstellung alle Informationen vorliegen, die benötigt werden, um die umsatzsteuerliche Behandlung der zugrunde liegenden Umsätze mit Sicherheit zu bestimmen, § 3 Abs. 14 Satz 1 UStG), musste er bereits bei Ausgabe des Gutscheins die Umsatzsteuer (zu Zeiten des Lockdowns im Regelfall 19 %) abführen. Von einem Gutschein für „Inhouse-Leistungen aller Art“ über € 100,00 blieben dem Gastronomen daher nur € 84,00 netto. Handelte es sich bei dem Gutschein hingegen um einen Mehrzweckgutschein (ein solcher liegt vor, wenn die sich aus der Leistung ergebende Umsatzsteuer bei Ausgabe des Gutscheins nicht feststeht), muss der Gastronom die Umsatzsteuer erst bei Einlösung des Gutscheins abführen.

Temporäre Umsatzsteuersenkung

Während des Lockdowns ausgestellte Einzweckgutscheine haben für den Aussteller durch die temporäre Umsatzsteuersenkung Nachteile. Denn er musste vom Gutscheinbetrag 19 % Umsatzsteuer abführen und kann auf der Vorsteuerseite beim Einlösen nach dem 1.7.2020 für die dann erbrachten Leistungen nur 5 % gegenrechnen. Gastronomen sollten angesichts der unterschiedlichen Fälligkeit der Umsatzsteuer nach Möglichkeit Mehrzweckgutscheine ausstellen.

Stand: 28. September 2020

Bild: Fontanis - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!