Seitenbereiche
Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Gesetzliches Pfandrecht des Gastwirts - Pfandrecht, Gastronomie, Übernachtung
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Gesetzliches Pfandrecht des Gastwirts

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_gastronomie/
Illustration

Rechtsgrundlage

Der Gastwirt hat für seine Forderungen für Wohnung und andere dem Gaste zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluss der Auslagen, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes (§ 704 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB).

Gesetzliches Pfandrecht

Bei diesem Pfandrecht handelt es sich um ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht, bei dem sich der Pfandgegenstand im Besitz des Schuldners befindet. Das heißt, der Gastwirt muss es nicht gesondert vereinbaren.

Bestellung und Verwertung des Pfandrechts

Der Gastwirt muss sein gesetzliches Pfandrecht bestellen. Im Regelfall befinden sich die eingebrachten Sachen des Gastes bereits im Besitz des Pfandgläubigers. Der Gastwirt muss sich mit dem Gast (Verpfänder) nur noch über die Entstehung des Pfandrechts einigen. Eine Übergabe muss nicht mehr stattfinden. Zur Verwertung des Pfandrechts muss die Pfandreife eingetreten sein. Dies ist der Fall, wenn die Forderung fällig wird. Das ist normalerweise nach jeder nicht gezahlten Übernachtung der Fall. Die Verwertung darf frühestens ein Monat nach der Androhung erfolgen. Abweichende Regelungen gelten für Kaufleute.

Stand: 27. März 2015

Bild: Aamon - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!