Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte: Leistungen einer Privatklinik - Privatklinik, Heilbehandlung, Krankenhaus
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Leistungen einer Privatklinik

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_aerzte/
© Business Image - stock.adobe.com

Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhäuser

Umsatzsteuerfreie Krankenhausleistungen i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) liegen vor, wenn die Leistungen sowie damit eng verbundene Umsätze „von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder unter Bedingungen, welche mit den Bedingungen für diese Einrichtungen in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, von Krankenanstalten, Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik und anderen ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen gleicher Art durchgeführt“ werden. Die Mitgliedstaaten haben die Leistungen unter diesen Voraussetzungen steuerfrei zu stellen.

FG-Urteil

Das Finanzgericht/FG München entschied, dass „Umsätze aus dem Betrieb eines Krankenhauses, das nicht nach § 108 SGB V zugelassen ist, … nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei“ sind (Leitsatz Urteil vom 18.10.2023, 3 K 317/18). Im Streitfall rechnete eine nicht zugelassene Privatklinik wie folgt ab: Medizinisch indizierte Behandlungen wurden ohne Ausweis von Umsatzsteuer abgerechnet. Die Feststellung der medizinischen Indikation traf der jeweils behandelnde Arzt unter den dort tätigen Belegärzten. Umsatzsteuerfrei abgerechnet wurden auch die Unterkunftskosten. Schönheitsoperationen und vereinzelte Übernachtungen von Begleitpersonen sowie deren Verpflegung wurden – da medizinisch nicht indiziert – zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Das Finanzamt erkannte die Umsatzsteueraufteilung der Klinik nicht an.

Soziale Vergleichbarkeit

Die Umsatzsteuerpflicht privater Krankenhäuser entscheidet sich letztlich immer danach, ob deren Leistungen mit denen der öffentlich rechtlichen Kliniken sozial vergleichbar sind. Das FG nahm hierbei als Prüfungsmaßstab primär die Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Krankenhausentgeltgesetzes.

Revisionsverfahren

Der Bundesfinanzhof/BFH wird anhand dieses Falles die Gelegenheit haben zu entscheiden, ob der Maßstab für die Prüfung der Umsatzsteuerfreiheit unter Bedingungen durchgeführt werden muss, die mit den Bedingungen für Einrichtungen des öffentlichen Rechts in sozialer Hinsicht vergleichbar sind. Diese Frage ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Das Revisionsverfahren ist unter dem Az. XI R 36/23 anhängig.

Stand: 26. November 2024

Bild: Business Image - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!