Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte: Künstliche Befruchtung - Außergewöhnliche Belastung, Sonderausgabe, Betriebsausgabe
Der Betriebsprüfer ist da, ich habe Fragen.

Jetzt kostenlosen Schnellcheck vereinbaren!

Sofort Kontakt

Künstliche Befruchtung

https://www.gewerbe-treuhand.de/steuernews_aerzte/
Illustration

Außergewöhnliche Belastung

Bestimmte Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und weder Betriebsausgaben noch Sonderausgaben sind (§ 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz/EStG).

Medizinische Aufwendungen

Das Niedersächsische Finanzgericht/FG hat Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Dies unter der Voraussetzung, dass die Behandlung mit dem Ziel erfolgt, die auf einer „Krankheit" der Frau oder des Mannes beruhende Kinderlosigkeit zu beheben. Nach Auffassung des Gerichts ist eine „chromosomale Translokation mit erheblichen hieraus resultierenden Risiken und möglichen Folgen für ein auf natürlichem Weg gezeugtes Kind“ als Krankheit einzuordnen (Niedersächsisches FG, Urteil vom 14.12.2021).

Der Fall

Im Streitfall konnte der Partner der Klägerin aufgrund einer chromosomalen Translokation auf natürlichem Weg mit hoher Wahrscheinlichkeit kein gesundes Kind zeugen. Das FA lehnte den Steuerabzug ab, u. a. mit der Begründung, dass sich vorliegend die Zwangslage wegen des Bestehens der Partnerschaft mit dem erkrankten Partner und nicht wegen einer Erkrankung der Klägerin selbst ergebe. Den Leidensdruck des unerfüllten Kinderwunsches sah das Finanzamt nicht als Zwangsläufigkeit im Sinne des § 33 EStG an. Das Gericht sah dies allerdings anders. Selbst ohne Bestehen einer Ehe (was im Streitfall der Fall war) ist die Zwangsläufigkeit als Voraussetzung für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung aufgrund der infolge des gemeinsamen Kinderwunsches gebotenen Gesamtbetrachtung auf die bzw. den sich gleichermaßen in einer Zwangslage befindlichen gesunden Partner/in zu übertragen.

Revision anhängig

Dieses für Steuerzahler freundliche Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof ist unter dem Az. 6 K 20/21 geführt.

Stand: 24. Mai 2022

Bild: Olga Gorchichko - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Dingolfing, Eggenfelden, Eggenfelden/Hüttner & BachmeierRegensburg und Straubing eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Gt Gewerbe-Treuhand Eggenfelden GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wir suchen Verstärkung!

WIR SUCHEN

engagierte Mitarbeiter (m/w/d) zur Verstärkung unserer Teams

Jetzt bewerben!